Beitrag von A.W. am 03.08.2006
Hallo!
Meine Freunde und ich wollen ins Kino gehen, allerdings wissen wir nicht ob wir ohne Erziehungsberechtigen in die Nachmittagsvorstelleng(17.00Uhr) gehen dürfen(Filmende ca.19.45 Uhr).
Wir würden uns sehr über eine schnelle Antwort freuen!
Beitrag von A.M. am 03.08.2006
Wie alt Ihr seid hast Du nicht beschrieben. Such Dir selbst den für Euer Alter zutreffenden Punkt aus dem Jugendschutz § 11 heraus:
(3) Unbeschadet der Voraussetzungen des Absatzes 1 darf die Anwesenheit bei öffentlichen Filmveranstaltungen nur mit Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person gestattet werden
1. Kindern unter sechs Jahren,
2. Kindern ab sechs Jahren, wenn die Vorführung nach 20 Uhr beendet ist,
3. Jugendlichen unter 16 Jahren, wenn die Vorführung nach 22 Uhr beendet ist,
4. Jugendlichen ab 16 Jahren, wenn die Vorführung nach 24 Uhr beendet ist.